Die Fortführungsprognose ist ein effektives Mittel zur Bestimmung einer Überschuldung

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Die Überschuldung kann über einem Unternehmen schweben wie ein Damoklesschwert, welches jederzeit kurzen Prozess mit der finanziellen Stabilität machen könnte. Eine oder zwei verspätet bezahlte Rechnungen sind jedoch noch lange kein Grund gleich von einer Überschuldung zu sprechen. Häufen sich die unbezahlten Beträge dagegen, sodass die Gläubiger bereits die Geduld verlieren, ist es dagegen an der Zeit zu handeln. Ein erster Schritt führt auch den Richtlinien des Gesetzgebers folgend zunächst einmal über die Fortführungsprognose. In dieser wird anhand der Verbindlichkeiten und Werte eines Unternehmens festgestellt, ob es in naher Zukunft möglich ist die finanzielle Krise zu überwinden oder sich den Problemen schlussendlich doch geschlagen gegeben zu müssen.

Der Fortführungsprognose sollten die Geschäftsführer nicht mit Furcht entgegenblicken

BusinessEs ist verständlich, dass der Ausblick auf ein negatives Ergebnis der Fortführungsprognose nicht dazu veranlasst diese schneller als unbedingt erforderlich durchzuführen. Mit der neuen Definition der Überschuldung von Unternehmen ist das Risiko einer negativen Bewertung durch die Fortführungsprognose dagegen bereits deutlich gesunken. Je schneller das positive Ergebnis vorliegt, umso einfacher ist es auch den Blick auf die Zukunft zu richten. Zu dieser Zukunft gehört nicht selten auch der Kontakt zu Banken, Investoren und Lieferanten, die zur Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht selten ebenfalls eine positive Fortführungsprognose des Unternehmens in den Händen halten möchten.

Der Geschäftsführer muss die Prognose nicht selbst erstellen

Ein weiterer Grund der Fortführungsprognose nicht gerade freudig entgegenzublicken, besteht in der Vermutung aufgrund der fehlenden Erfahrung Fehler zu begehen. Diese können mitunter als bewusste Manipulation gewertet werden, sollten die Fehler ausschließlich zu Gunsten des eigenen Unternehmens ausfallen. Ein Lichtblick ist jedoch die Tatsache die Fortführungsprognose gar nicht selbst erstellen zu müssen. Befinden sich auch unter den Mitarbeitern nicht die entsprechenden Fachkräfte, lohnt es sich einen externen Dienstleister zu Rate zu ziehen. Diese können ganz legal für die Erstellung der Fortführungsprognosen engagiert werden. Mit diesem Fachwissen im Hintergrund fallen die Prognosen zu 100 % korrekt aus und auch die Gläubiger haben keinen Ansatz, um an den Ergebnissen zu zweifeln.

Aus dem Ergebnis sollten die richtigen Schlüsse gezogen werden

Eine positive Fortführungsprognose ist mit Sicherheit ein Grund zur Freude. Dennoch bedeutet dies nicht, dass einzig dieses Stück Papier dazu führen wird die aktuelle Krise zu überwinden. Stattdessen ist es oftmals erforderlich diese Prognose durch harte Arbeit und mitunter den ein oder anderen Kurswechsel auch tatsächlich in die Tat umzusetzen. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist es nicht verkehrt auf fachkundige Hilfe zu zählen. Nicht selten bieten die Anbieter von Fortführungsprognosen auch weiterreichende Leistungen im Rahmen der Unternehmensberatung an. Diese in Anspruch zu nehmen zahlt sich aus, da die Berater bereits mit der Ausgangssituation vertraut sind und somit gleich mit der Arbeit beginnen können.